Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat nach eigener Pressemitteilung vom 28.06.2013 gegen die Mitarbeiterin eines Unternehmens ein
Die Datenschutz-Aufsicht in Bayern hat ein Muster veröffentlicht, wie aus ihrer Sicht eine korrekte Beantwortung eines Auskunftsersuchens auszusehen habe.
Der EDSA hat zur Vereinheitlichung von Datenschutzbußgeldern in der EU ein Bußgeldkonzept veröffentlicht. Hierbei werden Kriterien definiert, wie Bußgelder sich bei einem Verstoß berechnen und in welcher Höhe Unternehmen und Einrichtungen mit Bußgeldern rechnen müssen. Ein Plus für das eigene Risikomanagement.